AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EHS Verpackungen GmbH

Stand 01.02.2020

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EHS Verpackungen GmbH.

(2) Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(3) Entgegenstehende AGB des Kunden sind ungültig, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich anerkannt.

(4) Mit Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluss anerkennt der Kunde die Geltung dieser AGB.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Geschäftstätigkeit richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 KSchG.

(2) Unsere Angebote geltend freibleibend. Die darin enthaltenen Angaben sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne unser Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben werden. War der an uns erteilte Auftrag nicht ausreichend klar beschrieben, werden daraus sich ergebende Reklamationen nicht anerkannt. D.h. unklare Auftragserteilungen gehen zu Lasten des Kunden.

(3) Ein Vertrag kommt erst mit unserer Annahmeerklärung, etwa durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Versand der bestellten Ware an die zuletzt bekannte Adresse zustande. Vorausgehende Angebote und sonstige Erklärungen von uns sind stets freibleibend und gelten lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen, welche stets unserer Annahme bedürfen. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme gelten zu lassen.

(4) Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, verbindliche Zusagen zu erteilen oder Verträge abzuschließen, sondern bedürfen derartige Vorgänge stets der Zeichnung durch unsere Geschäftsführung.

(5) Änderungen der abgeschlossenen Verträge bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.

(6) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so gilt im Falle der Annahme des Rücktritts eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme zuzüglich allfälliger bereits entstandener Materialkosten als vereinbart. Diese ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde den Vertrag ohne Verschulden nicht erfüllen kann.

(7) Es ist Sache des Kunden, sich über Maße, Dimensionen und Qualität der zu liefernden Produkte zu erkundigen. Wir sind in keinem Fall verpflichtet, uns über den beabsichtigten Verwendungszweck des bei uns bestellten Produktes zu erkundigen. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Kunden vor dem geplanten Einsatz des Produktes zu warnen, selbst wenn uns dieser bekannt war.

 

§ 3 Preise, Auslieferungsort

(1) Bestellungen erledigen wir ab Lager Schlierbach. Unsere Preise gelten ab Lager Schlierbach, exklusive Mehrwertsteuer und Verpackung. Die Entsorgung der Transport- sowie Serviceverpackungen (AT_33) sind unter der Tarifkategorie Haushalt: ARA 1.01.1 / ARA 1.03.1 / ARA 1.04.1 sowie Gewerbe: ARA 2.01.0 / ARA

2.03.1 / ARA 2.04.1 zu 100 % bei der ARA entpflichtet. Die Ware selbst ist nicht entpflichtet !!!!!

ARA/ERA Vertragsnummer: 80101

(2) Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontobetrag mehr möglich ist.

(3) Den vereinbarten Preisen liegen die Material- und Lohnkosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde. Allfällige Kostenerhöhungen gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Für jede Lieferung fällt zusätzlich eine Versandgebühr an, ausgenommen bei Bestellung von Waren ab einem Warenwert von EUR 330,00 (netto) für den Versand innerhalb Österreichs. Weiters EUR 15,00

Mindermengenzuschlag bei Bestellungen unter EUR 150,00 Netto – Warenwert.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Zahlungsbedingungen (wenn nicht schriftlich anders vereinbart): Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum rein netto Kassa ohne jeden Abzug oder binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt abzüglich 2% Skonto, spesenfrei auf unser Konto.

(2) Erstlieferungen, sowie Bestellungen bis zu einem Wert von EUR 100,00 werden nur gegen Kassa oder Nachnahme erledigt. Rechnungen für Reparaturen oder Ersatzteile sowie Klischee- und Stanzformen usw. sind, da Lohn- und Materialaufwand, sofort netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.

(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

(4) Die Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können.

(5) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

(6) Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche der uns durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

(7) Fällige Gegenforderungen können gegen unsere Ansprüche nur dann aufgerechnet werden, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben oder sie rechtskräftig gerichtlich zugesprochen worden ist. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

(8) Alle Zahlungen an uns sind ohne Rücksicht auf gegenteilige Widmung zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die jeweils älteste, fällige Forderung von uns anzurechnen.

(9) Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug oder treten Umstände ein, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen sofort fällig zu stellen, von allen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Insbesondere sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung bzw. Leistung eine nach unserer Ansicht taugliche Sicherheit beibringt. Unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche sind im Falle unseres Rücktritts die von uns bereits erbrachten Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und vom Kunden zu bezahlen. Dies gilt auch wenn die Lieferung/Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. In jedem Fall  steht uns auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

 

§ 5 Palettentausch

Hinweis:
Nicht getauschte Europaletten werden zum aktuellen Tagessatz in Rechnung gestellt – Eine spätere Abholung wird durch unseren Frachtführer nicht mehr durchgeführt!

 

§ 6 Liefertermine und –fristen

(1) Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden.

(2) Die Lieferfrist wird von dem Tag an berechnet, an dem alle zur Ausführung erforderlichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche Auftrag, vorliegen, der schriftliche Auftrag von uns auch angenommen wurde und der Bruttopreis zuzüglich Versandgebühr auf unserem Konto eingegangen ist. Die Frist endet erst mit Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

(3) Kann der von uns zugesagte Liefertermin, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten werden, werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche jeglicher Art, sind außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, die bestellten Lieferungen zum vereinbarten Termin abzunehmen. Kann die Ware bei Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zu dem vereinbarten Termin nicht angeliefert werden, so erfolgt ein zweiter Zustellversuch auf Kosten und Gefahr des Kunden. Kann keine Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zum vereinbarten Termin erfolgen und verweigert der Kunde auch nach Ablauf einer ihm von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware oder hat er bereits zuvor ausdrücklich die Abnahme verweigert, so sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen soweit deren Annahme für ihn nicht unzumutbar ist. Bei Teillieferungen gilt jede Lieferung als selbständige Leistung.

(6) Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante, sofern die Zufahrt mit dem Zustellfahrzeug ohne jegliche Behinderung möglich ist. Ist die Zufahrt mit dem Zustellfahrzeug auf Grund von Behinderungen nicht möglich, so liegt ein vom Kunde zu vertretender misslungener Zustellversuch vor, welcher die Rechtsfolgen gemäß § 6 Abs 4 Satz 3 dieser AGB auslöst.

 

§ 7 Transportgefahrtragung

(1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

(2) Wir sind mangels gesonderter Vereinbarung nicht verpflichtet, die Ware zu versichern. Der Kunde trägt die Kosten einer im Einzelfall gewünschten Versicherung.

(3) Unbeschadet § 7 Abs 1 dieser AGB ist eine Schadensaustragung bei Transportschäden nur möglich, wenn diese sofort bei der Übernahme dem Beförderer schriftlich bekannt gegeben werden.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Wir leisten für die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften unserer gelieferten Produkte  Gewähr.

(2) Für Schäden infolge gebrauchsbedingter Abnützung, mangelhafter Wartung, unrichtiger Benützung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegender Umstände haften wir jedenfalls nicht.

(3) Wir haften auch jedenfalls nicht für geringfügige Abweichungen in Farbe und Beschaffenheit der Waren, in Klebung, Heftung, Druck, sowie für branchenübliche Gewichtsunterschiede bis zu 5 % nach oben oder unten. Abweichungen, die auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es dabei nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an, maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, Gewicht oder in der Menge bezieht.

(4) Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Kunden zu untersuchen. Beanstandungen sind bei sonstigem Rechtsverlust innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware bei uns schriftlich geltend zu machen.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt im Falle rechtzeitiger Mängelrüge 6 Monate. Diese Gewährleistungsfristverkürzung erfolgt auf Grund der besonderen Art und Beschaffenheit der Produkte, insbesondere auf Grund deren Anfälligkeit bei nicht fachgerechter Lagerung.

(6) Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand zu verbessern oder auszutauschen. Preisminderung und Wandlung sind jedenfalls dann ausgeschossen, wenn wir die mangelhafte Ware verbessern oder diese gegen eine mangelfreie Ware austauschen.

(7) Eine weitergehende Gewährleistung als nach diesen Bedingungen schließen wir aus. Insbesondere schließen wir eine Beweislastumkehr und eine Fristverlängerung im Sinne des Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetzes BGBl 2001/48 aus.

(8) Auch im Falle eines Mangels unserer Ware darf der Kunde den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückhalten, sondern hat vorzuleisten. Wenn ein Mangel von uns anerkannt wird, verpflichten wir uns zur Behebung in angemessener Frist.

(9) Bei Wellpappe-Lieferungen gelten die Sonderbestimmungen gemäß § 13 dieser AGB.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollen Bezahlung unser Eigentum.

 

§ 10 Haftungsausschluss

(1) Wir haften nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns oder von unseren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, wobei der Kunde den behaupteten Schaden und die qualifizierte Zufügung nachweisen muss. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

(2) Als unsere Erfüllungsgehilfen gelten nur Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen  bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen.

(3) Soweit unsere Haftung nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

 

§ 11 Datenschutz

(1) Wir erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten des Kunden nur mit dessen Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Wir erheben, verarbeiten und nutzen nur solche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung und Abwicklung unserer Leistungen erforderlich sind oder die uns der Kunde freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

(2) Als personenbezogen gelte alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter oder Geschlecht.

(3) Wir verwenden die Daten des Kunden zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie zur Zahlungsabwicklung. Wir übermitteln die Daten nur an Dritte, soweit es für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist.

(4) Der Kunde hat jederzeit das Recht, kostenlose Auskunft über die von uns gespeicherten Daten zu erhalten sowie die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten zu verlangen.

(5) Der Kunde hat uns allfällige Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich bekannt zu geben.

 

§ 12 Vertrag mit mehreren Kunden

(1) Mehrere Kunden auf Käuferseite haften für die Erfüllung aller in dem Vertrag übernommenen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

(2) Wir sind berechtigt, rechtserhebliche Mitteilungen nach unserer Wahl an einen Kunden mit Wirkung für alle Kunden zu richten, soweit uns der Kunde nicht eine andere Anschrift schriftlich bekanntgegeben hat. Dies gilt auch bezüglich der Erfüllung etwaiger Rückzahlungsverpflichtungen.

 

§ 13 Sonderbestimmungen für Wellpappe-Lieferungen

(1) Bei Wellpappelieferungen behalten wir uns nachstehende Mehr- oder Minderlieferungen vor, die auch für Ersatzlieferungen gelten:

a. bis zu 500 Stück … 25%

b. bis zu 3000 Stück … 20%

c. über 3000 Stück … 10%

(2) Für geringfügige Zählfehler und Sortiermängel haften wir jedenfalls nicht.

(3) Wird mit dem Kunden schriftlich vereinbart, dass genaue Stückzahlen Vertragsgegenstand sind, so werden nachfolgende Preiszuschläge verrechnet:

a. bis zu 1000 Stück … 10%

b. 1001 bis zu 2500 Stück … 8%

c. 2501 bis zu 5000 Stück … 6%

d. über 5000 Stück … 5%

 

§ 14 Anzuwendendes Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden regeln sich nach dem in Österreich geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist A-4553 Schlierbach.

(3) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus unserer Geschäftsbeziehung zum Kunden ist das für A-4553 Schlierbach sachlich zuständige Gericht berufen.

 

§ 15 Sonstiges

(1) Sollte eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift erfolgen Zustellungen und Willenserklärungen rechtswirksam an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle uns daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, uns Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.